Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung besteht aus einem Prüfungsbogen mit 70 Prüfungsfragen (Leistungsfragen). Bei der Erstellung unserer Prüfungsfragebogen legen wir den aktuellen Fragekatalog des Bundesverwaltungsamtes (BVA) für die Waffensachkunde zugrunde. Diesen Katalog des BVA können Sie sich zum Lernen - HIER - herunterladen. Er enthält alle Fragen und Antworten.
Bei einem Teil der Fragen ist die Antwort niederzuschreiben, ein anderer Teil besteht aus Multiple-Choice-Fragen. Im Falle, dass Sie eine Frage per "ankreuzen" beantworten müssen, so können immer eine oder mehrere Antworten richtig sein.
Der Fragebogen besteht aus einem Deckblatt und mehreren Folgeseiten, die die Fragen enthalten. Damit die Prüfung ihre Gültigkeit erhalten kann, ist es erforderlich, dass Sie die Felder auf dem Deckblatt ausfüllen. Diese sind Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und - ganz wichtig - Ihre Unterschrift.
Zeitansatz: 70 Minuten.
Mündliche Prüfung
Im Rahmen der mündlichen Prüfung werden Ihre Kenntnisse über die Schusswaffen und Munition abgefragt, mit denen Sie sportlichen Umgang haben.
Befinden Sie sich aufgrund des Ergebnisses Ihrer schriftlichen Prüfung in der mündlichen Prüfung, so werden zusätzlich die Themenfelder angesprochen, bei denen in Ihrem Fragebogen Schwächen festgestellt wurden.
Zeitansatz: 30 Minuten.
Auswertung / Bewertung
Schriftlicher Prüfungsteil / -bogen:
Jede Frage des Bogens wird mit einem Punkt bewertet. Trägt eine Frage mehrere richtige Anworten, so ist die Frage nur dann als richtig beantwortet zu werten, wenn alle richtigen Antworten angekreuzt wurden. Es werden keine halben Punkte vergeben.
Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn sie von den 70 Leistungsfragen mindestens 56 richtig beantwortet haben.
Zulassung zur mündlichen Prüfung
Bei Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuss über Ihre Zulassung zur mündlichen Prüfung. Eine Prüfung findet nur bei Erreichen von 49 bis 54 Punkten statt. Hierauf haben Sie keinen Rechtsanspruch.
Bei der Enscheidung legt der Prüfungsausschuss Ihren Fragebogen zu grunde. Es werden sowohl die Anzahl der von Ihnen gemachten Fehler, als auch die Art der Fragen (Sicherheitsrelevant, Erhalt der Zuverlässigkeit, u.s.w.), die von Ihnen nicht richtig beantwortet wurden, als Entscheidungsgrundlage herangezogen.
Sofern Sie 49 Punkte nicht erreichen, ist die Zulassung zur mündlichen Püfung nicht möglich!
Mündlicher Prüfungsteil:
Die mündliche Prüfung findet vor dem Prüfungsausschuss statt. Dieser setzt sich aus dem Voritzenden und zwei Beisitzern zusammen. Die mündliche Prüfung findet in Form eines Gesprächs statt. Im Rahmen der Prüfung werden Ihnen Fragen zu den praktischen Fertigkeiten und dem Umgang mit der Schusswaffe und Munition gesstellt. Sofern Sie den schriftlichen Teil nicht bestanden haben, werden Ihnen zusätzlich 10 Leistungsfragen gestellt.
Die mündliche Prüfung gilt als bestanden, wenn Sie den Prüfungsausschuss davon überzeugen konnten, dass Sie sach- und fachgerecht mit einer Schusswaffe und der dazugehörigen Munition umgehen können und Ihnen darüberhinaus keine sicherheitskritischen Fehler im Rahmen der vorgeführten Handhabung unterlaufen sind. Sofern der schriftliche Teil nicht bestanden wurde, müssen Sie von den 10 Leistungsfragen mindestens 7 richtig beantworten.
Über das Bestehen entscheidet der Prüfungsausschuss, bei Stimmgleichheit entscheidet der Vorsitzende des Ausschusses.