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Sachkunde für das Sportschießen

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Informationen zu Kurs und Prüfung

Persönliche Voraussetzungen:

 Mindestens 18 Jahre*.

 Deutsche Sprache in Wort und Schrift

Mitzubringen sind:

 Schreibutensilien

 Eigener Gehörschutz sofern vorhanden

 Amtliches Lichbildokument

Grundsätzlich fordert das Waffengesetz für den Umgang mit großkalibrigen Schusswaffen das Mindestalter von 18 Jahren. Daher legen wir das Mindestalter für die Teilnahme am Lehrgang grundsätzlich auf 18. Jahre fest. Da aber der Umgang mit Schusswaffen kleineren Kalibers (Kleinkaliber- und Schrotwaffen) unter bestimmten Umständen schon ab dem 16. Lebensjahr möglich ist, kann eine Teilnahme in Ausnahmefällen auch mit 16 Jahren erfolgen. Da die praktische Ausbildung und der "echte Schuss" in solchen Fällen jedoch nur mit Schusswaffen der Kaliber .22lfb und 12 erfolgen darf, kann die zuständige Behörde die Sachkundeprüfung nur eingeschränkt anerkennen.
Daher raten wir regelmäßig von einer Teilnahme ab.

* Sie sind jünger als 18 Jahre und wollen trotzdem an unserem Lehrgang für das Sportschießen teilnehmen? Sprechen Sie uns an!

Die Inhalte unseres Lehrgangs richten sich nach den Erfordernissen des §1 AWaffV (Allgemeine Waffengesetz Verordnung), näher ausgeführt in der WaffVwV (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz).

Theoretische Inhalte:

Ausreichend Kenntnisse über:

 die Rechtsvorschriften des Waffenrechts

 die Rechtsvorschriften des Beschussrechts

 die Notwehr und den Notstand

 die waffentechnische Funktionsweise von Schusswaffen (Lang- und Kurzwaffen) und Munition

 die Außen- und Innenballistik

 die Reichweite und Wirkungsweise von Geschossen

 die sichere Handhabung von Waffen und Munition

Praktische Inhalte:

 Sicherheitsüberprüfung von Schusswaffen (Pistole & Revolver / Repetierer und halbautomatische Büchse)

 Lade- und Entladevorgang von Schusswaffen (Pistole & Revolver / Repetierer und halbautomatische Büchse)

Schießfertigkeiten:

 Nachweis der sicheren Handhabung von Schusswaffen und Munition im Zusammenhang mit der Schussabgabe

Tag 1 - 09:00 bis 18:00 Uhr:

 Zusammentreffen und Einweisung in die ärtlichkeit

 Theoretischer Unterricht

Tag 2 - 09:00 bis 18:00 Uhr:

 Waffenkunde und Waffentechnik

 Schießen auf den Ständen (Echter Schuss)

 Theoretischer Unterricht

Tag 3 - 09:00 bis 16:00 Uhr:

 Theoretischer Unterricht

 Rückblick / Fragen und Antworten

 Schriftliche Prüfung

 Korrektur

 Mündliche Prüfung

 Überprüfung der Schießfertigkeiten

 Nachbesprechung und Zeugnisausgabe

Kursdauer: 16 Vollzeitstunden / 22 Unterrichtseinheiten

Unterrichtsmaterial:

 Die Lehrgangsunterlagen werden Ihnen Verfügung gestellt. Hierzu gehört auch ein Fachbuch, dass Sie im Anschluss als Nachschlagewerk behalten dürfen.
Schreibutensilien bringen Sie bitte mit.

Praktisches Schießen:

 Das Schießen mit Kurz- und ggfls. mit Langwaffen findet unter Anleitung auf modernen Schießanlagen statt. Waffen und Munition werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

Verpflegung:

 Sie erhalten eine Kursverpflegung. Hierzu gehören an allen 3 Unterrichtstagen je ein Mittagessen sowie antialkoholische Getränke und Kaffee nach Bedarf.
Sofern sie Vegetarier sind oder aus religiösen Gründen kein Schweinefleisch essen möchten, so teilen Sie uns das bitte vorab (mindestens 5 Arbeitstage vor Kursbeginn) gesondert mit.

Parken:

 Auf dem Gelände stehen ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Kosten und Unkostenbeiträge:

Ein Lehrgang - ein Beitrag : Wir haben die Erfahrung vieler Lerhgänge ausgewertet und uns entschlossen, einen Unkostenbeitrag für das gesamte Paket festzulegen. Das erspart Ihnen und uns einiges an organisatorischer Arbeit und wir können uns auf das Wesentliche konzentrieren.

Der Unkostenbeitrag für das sportliche Schießen beträgt derzeit 240,00 €, Darin enthalten sind:

 Lehrgangsgebühr

 Lernunterlagen

 Standgebühren

 Munition

 Prüfungsgebühren

 Mittagessen an allen Tagen

 Antialkoholische Getränke und Kaffee nach Bedarf

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung besteht aus einem Prüfungsbogen mit 70 Prüfungsfragen (Leistungsfragen). Bei der Erstellung unserer Prüfungsfragebogen legen wir den aktuellen Fragekatalog des Bundesverwaltungsamtes (BVA) für die Waffensachkunde zugrunde. Diesen Katalog des BVA können Sie sich zum Lernen - HIER - herunterladen. Er enthält alle Fragen und Antworten.

Bei einem Teil der Fragen ist die Antwort niederzuschreiben, ein anderer Teil besteht aus Multiple-Choice-Fragen. Im Falle, dass Sie eine Frage per "ankreuzen" beantworten müssen, so können immer eine oder mehrere Antworten richtig sein.

Der Fragebogen besteht aus einem Deckblatt und mehreren Folgeseiten, die die Fragen enthalten. Damit die Prüfung ihre Gültigkeit erhalten kann, ist es erforderlich, dass Sie die Felder auf dem Deckblatt ausfüllen. Diese sind Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und - ganz wichtig - Ihre Unterschrift.

Zeitansatz: 70 Minuten.

Mündliche Prüfung

Im Rahmen der mündlichen Prüfung werden Ihre Kenntnisse über die Schusswaffen und Munition abgefragt, mit denen Sie sportlichen Umgang haben.

Befinden Sie sich aufgrund des Ergebnisses Ihrer schriftlichen Prüfung in der mündlichen Prüfung, so werden zusätzlich die Themenfelder angesprochen, bei denen in Ihrem Fragebogen Schwächen festgestellt wurden.

Zeitansatz: 30 Minuten.

Auswertung / Bewertung

Schriftlicher Prüfungsteil / -bogen:

Jede Frage des Bogens wird mit einem Punkt bewertet. Trägt eine Frage mehrere richtige Anworten, so ist die Frage nur dann als richtig beantwortet zu werten, wenn alle richtigen Antworten angekreuzt wurden. Es werden keine halben Punkte vergeben.

Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn sie von den 70 Leistungsfragen mindestens 56 richtig beantwortet haben.

Zulassung zur mündlichen Prüfung

Bei Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuss über Ihre Zulassung zur mündlichen Prüfung. Eine Prüfung findet nur bei Erreichen von 49 bis 54 Punkten statt. Hierauf haben Sie keinen Rechtsanspruch.
Bei der Enscheidung legt der Prüfungsausschuss Ihren Fragebogen zu grunde. Es werden sowohl die Anzahl der von Ihnen gemachten Fehler, als auch die Art der Fragen (Sicherheitsrelevant, Erhalt der Zuverlässigkeit, u.s.w.), die von Ihnen nicht richtig beantwortet wurden, als Entscheidungsgrundlage herangezogen.

Sofern Sie 49 Punkte nicht erreichen, ist die Zulassung zur mündlichen Püfung nicht möglich!

Mündlicher Prüfungsteil:

Die mündliche Prüfung findet vor dem Prüfungsausschuss statt. Dieser setzt sich aus dem Voritzenden und zwei Beisitzern zusammen. Die mündliche Prüfung findet in Form eines Gesprächs statt. Im Rahmen der Prüfung werden Ihnen Fragen zu den praktischen Fertigkeiten und dem Umgang mit der Schusswaffe und Munition gesstellt. Sofern Sie den schriftlichen Teil nicht bestanden haben, werden Ihnen zusätzlich 10 Leistungsfragen gestellt.

Die mündliche Prüfung gilt als bestanden, wenn Sie den Prüfungsausschuss davon überzeugen konnten, dass Sie sach- und fachgerecht mit einer Schusswaffe und der dazugehörigen Munition umgehen können und Ihnen darüberhinaus keine sicherheitskritischen Fehler im Rahmen der vorgeführten Handhabung unterlaufen sind. Sofern der schriftliche Teil nicht bestanden wurde, müssen Sie von den 10 Leistungsfragen mindestens 7 richtig beantworten.

Über das Bestehen entscheidet der Prüfungsausschuss, bei Stimmgleichheit entscheidet der Vorsitzende des Ausschusses.

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