Gleich gehts los...

mail@bodo-kirsch.de +49 (0) 175 376 2416

Sachkunde für Berufswaffenträger

  • Home-Logo
  • Waffensachkunde für Berufswaffenträger

 

Informationen zu Kurs und Prüfung

Persönliche Voraussetzungen:

 Mindestens 25 Jahre oder 21 Jahre mit Fachgutachten.

 Deutsche Sprache in Wort und Schrift

 Arbeitgeber im Bewachungsgewerbe oder vergleichbare Einstellungszusage

 Alternativ: Berufsbildungsmaßnahme durch ein Jobcenter oder die Arbeitsagentur

Mitzubringen sind:

 Schreibutensilien

 Eigener Gehörschutz sofern vorhanden

 Amtliches Lichtbilddokument

Die Inhalte unseres Lehrgangs richten sich nach den Erfordernissen des §1 AWaffV (Allgemeine Waffengesetz Verordnung), näher ausgeführt in der WaffVwV (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz).

Heraus ergibt sich, dass für die Waffensachkunde für Berufswaffenträger neben den erweiterten rechtstheoretischen Inhalten, insbesondere auch die sichere Handhabung und die Schießfertigkeiten nachgewiesen werden müssen.

Theoretische Inhalte:

Ausreichend Kenntnisse über:

 die Rechtsvorschriften des Waffenrechts

 die Rechtsvorschriften des Beschussrechts

 die Notwehr und den Notstand

 die waffentechnische Funktionsweise von Schusswaffen (Lang- und Kurzwaffen) und Munition

 die Außen- und Innenballistik

 die Reichweite und Wirkungsweise von Geschossen

 die sichere Handhabung von Waffen und Munition

Die zuvor genannten Kursinhalte werden inhaltlich auf die gewerblich Nutzung angepasst.

Praktische Inhalte:

 Sicherheitsüberprüfung von Kurzwaffen (Pistole & Revolver)

 Lade- und Entladevorgang von Kurzwaffen (Pistole & Revolver)

 Zerlegen und Reinigen von Kurzwaffen (Pistole & Revolver)

 Baugruppenbestimmung und Aufzeigen der Kennzeichnungen (Pistole & Revolver)

Je nach Auftrag und gewerblicher Nutzung werden die zuvor genannten Fertigkeiten auch an der Langwaffe vermittelt.

Schießfertigkeiten:

 Nachweis der sicheren Handhabung von Waffe und Munition im Zusammenhang mit der Schussabgabe

 Nachweis eines bestimmten Trefferniveaus (BW-Übung P-S-1 und P-S-2)

Zusatzwissen:

 Nachweis der sicheren Handhabung der Schusswaffe im Zusammenhang mit Holstern

 Kenntnisse über Kurzwaffenholster und deren Sicherungssyteme

 Kenntnisse über die wesentlichen Regelungen der DGUV Vorschrift 23 und 24.

 Kenntnisse über den Umgang mit Alkohol und sonstigen berauschenden Mitteln vor der Dienstaufnahme

 Kenntnisse über Waffenverbotszonen

 Kenntnisse über das Führen von Waffen mit berechtigtem Interesse (Berufsausübung)

 Kenntnisse über StPO Maßnahmen, insbesondere der vorläufigen Festnahme gem. §127 StPO.

Tag 1 - 09:00 bis 20:00 Uhr:

 Zusammentreffen und Einweisung in die Örtlichkeit

 Ggfls. Bezug der Unterkunft (Zimmer)

 Theoretischer Unterricht

 Eigenstudium - vertiefen der Kenntnisse

Tag 2 - 08:00 bis 20:00 Uhr:

 Waffenkunde und Waffentechnik

 Schießen auf den Ständen (Echter Schuss)

 Theoretischer Unterricht

 Eigenstudium - vertiefen der Kenntnisse

Tag 2 - 08:00 bis 16:00 Uhr:

 Theoretischer Unterricht

 Rückblick / Fragen und Antworten

 Schriftliche Prüfung

 Mündliche Prüfung

 Korrektur

 Nachbesprechung und Zeugnisausgabe

Kursdauer: 24 Vollzeitstunden / 32 Unterrichtseinheiten

Unterrichtsmaterial:

 Die Lehrgangsunterlagen werden den Teilnehmern für die Dauer der Ausbildung zur Verfügung gestellt. Hierzu gehört auch ein Fachbuch, mit dem Sie bitte sorgsam umgehen.
Schreibutensilien bringen Sie bitte mit.

Praktisches Schießen:

 Das Schießen mit Kurz- und ggfls. Langwaffen findet unter Anleitung auf modernen Schießanlagen statt. Waffen und Munition werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

Verpflegung:

 Sie haben die Möglichkeit gegen einen Unkostenbeitrag eine Kursverpflegung zu erhalten. Hierzu gehören an allen 3 Unterrichtstagen je zwei Doppelweck (Wasserweck) mit Wurst und Käse, sowie antialkoholische Getränke und Kaffee nach Bedarf.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Kursverpflegung um keine Vollverpflegung handelt. Sie finden im Umfeld des Lehrgangsortes ausreichend Gastronomie inkl. dem "goldenen M". Sofern sie Vegetarier sind oder aus religiösen Gründen kein Schweinefleisch essen möchten, so teilen Sie uns das bitte vorab (mindestens 5 Arbeitstage vor Kursbeginn) gesondert mit.

Übernachtung:

 Sie haben die Möglichkeit gegen einen Unkostenbeitrag eine Unterkunft zu erhalten. Hierbei handelt es sich um Einzelzimmer in der Kaserne. Bitte beachten Sie hierbei, dass es sich um keine "First-Class-Suit" sondern um eine Bundeswehrunterkunft handelt.

Parken:

 Auf dem Gelände stehen ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Kosten und Unkostenbeiträge:

 Die Kursgebühren für Berufswaffenträger sind bedarfs- und kundenorientiert. Die Kosten der Kurse werden in der Regel von den Arbeitgebern oder dem Jobcenter / der Arbeitsagentur übernommen. Sie werden an dieser Stelle nicht veröffentlicht. Sofern Sie Selbstzahler oder Auftraggeber (Neukunde) sind, sprechen Sie uns an.

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung besteht aus einem Prüfungsbogen mit 70 Prüfungsfragen (Leistungsfragen). Bei der Erstellung unserer Prüfungsfragebogen legen wir den aktuelle Fragekatalog des Bundesverwaltungsamtes (BVA) für die Waffensachkunde zugrunde. Diesen Katalog des BVA können Sie sich zum Lernen - HIER - herunterladen. Er enthält alle Fragen und Antworten. Daneben stellen wir 10 Zusatzfragen, in denen Sie Ihr Wissen über den beruflichen Umgang mit Schusswaffen und Munition dokumentieren können.

Bei einem Teil der Fragen ist die Antwort niederzuschreiben, ein anderer Teil besteht aus Multiple-Choice-Fragen. Im Falle, dass Sie eine Frage per "ankreuzen" beantworten müssen, so können immer eine oder mehrere Antworten richtig sein.

Der Fragebogen besteht aus einem Deckblatt und mehreren Folgeseiten, die die Fragen enthalten. Damit die Prüfung ihre Gültigkeit erhalten kann, ist es erforderlich, dass Sie die Felder auf dem Deckblatt ausfüllen. Diese sind Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und - ganz wichtig - Ihre Unterschrift.

Zeitansatz: 75 Minuten.

Mündliche Prüfung

Im Rahmen der mündlichen Prüfung werden Ihre Kenntnisse über die Schusswaffen und Munition abgefragt, mit denen Sie dienstlichen / beruflichen Umgang haben.

Befinden Sie sich aufgrund des Ergebnisses Ihrer schriftlichen Prüfung in der mündlichen Prüfung, so werden zusätzlich die Themenfelder angesprochen, bei denen in Ihrem Fragebogen Schwächen festgestellt wurden.

Zeitansatz: 30 Minuten.

Auswertung / Bewertung

Schriftlicher Prüfungsteil / -bogen:

Jede Frage des Bogens wird mit einem Punkt bewertet. Trägt eine Frage mehrere richtige Anworten, so ist die Frage nur dann als richtig beantwortet zu werten, wenn alle richtigen Antworten angekreuzt wurden. Es werden keine halben Punkte vergeben.

Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn sie von den 70 Leistungsfragen mindestens 56 und von den 10 Zusatzfragen mindestens 6 richtig beantwortet haben.

Zulassung zur mündlichen Prüfung

Bei Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuss über Ihre Zulassung zur mündlichen Prüfung. Eine Prüfung findet nur bei Erreichen von 49 bis 54 Punkten statt. Hierauf haben Sie keinen Rechtsanspruch.
Bei der Enscheidung legt der Prüfungsausschuss Ihren Fragebogen zu grunde. Es werden sowohl die Anzahl der von Ihnen gemachten Fehler, als auch die Art der Fragen (Sicherheitsrelevant, Erhalt der Zuverlässigkeit, u.s.w.), die von Ihnen nicht richtig beantwortet wurden, als Entscheidungsgrundlage herangezogen.

Sofern Sie 49 Punkte nicht erreichen, ist die Zulassung zur mündlichen Püfung nicht möglich!

Mündlicher Prüfungsteil:

Die mündliche Prüfung findet vor dem Prüfungsausschuss statt. Dieser setzt sich aus dem Voritzenden und zwei Beisitzern zusammen. Die mündliche Prüfung findet in Form eines Gesprächs statt. Im Rahmen der Prüfung werden Ihnen Fragen zu den praktischen Fertigkeiten und dem Umgang mit der Schusswaffe und Munition gesstellt. Sofern Sie den schriftlichen Teil nicht bestanden haben, werden Ihnen zusätzlich 10 Leistungsfragen gestellt.

Die mündliche Prüfung gilt als bestanden, wenn Sie den Prüfungsausschuss davon überzeugen konnten, dass Sie sach- und fachgerecht mit einer Schusswaffe und der dazugehörigen Munition umgehen können und Ihnen darüberhinaus keine sicherheitskritischen Fehler im Rahmen der vorgeführten Handhabung unterlaufen sind. Sofern der schriftliche Teil nicht bestanden wurde, müssen Sie von den 10 Leistungsfragen mindestens 7 richtig beantworten.

Über das Bestehen entscheidet der Prüfungsausschuss, bei Stimmgleichheit entscheidet der Vorsitzende des Ausschusses.

© 2024   BODO KIRSCH