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Schießtraining / Wachschießen

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  • Schießen gem. DGUV-Vorschrift

 

Informationen zum Training und zur Leistungsabnahme

Regelungen der DGUV Vorschrift 24

§ 1 – Geltungsbereich:

Die DGUV Vorschrift 24 entfaltet ihren Geltundsbereich als Unfallverhütungsvorschrift für Wach- und Sicherungstätigkeiten zum Schutze von Personen und Sachwerten

§ 3 – Eignung:

Gemäß §3 der Vorschrift hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Wach- und Sicherungstätigkeiten nur von Versicherten ausgeführt werden, die die erforderlichen Befähigungen besitzen. Über die Befähigungen sind Aufzeichnungen zu führen.

§ 18 Abs. 2 – Eignung:

Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass Versicherte, die Träger von Schusswaffen nach Absatz 1 sind, regelmäßig an Schießübungen teilnehmen und ihre Schießfertigkeit sowie Sachkunde nach dem Waffenrecht ihm oder einem Sachkundigen nachweisen.

Unsere Leistungen für Sie

Als staatlich anerkannter Lehrgangsträger übernehmen wir die Fortbildung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gem. den Vorschriften der DGUV. Mit unseren Schießtrainings und den damit verbundenen Ein- und Unterweisungen bleiben Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer auf einem den Unfallverhütungsvorschriften entsprechenden Fertigkeits- und Sachkundestand.

Sprechen Sie und an, gerne erarbeiten wir mit Ihnen ein individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens angepasstes Training inkl. der vorgeschriebenen Dokumentation.

Die Inhalte unserer Unterweisung und des Schießtrainings richten sich nach den Erfordernissen der Vorschrift 24 der Deutschen Gesetzlichen Unfallverischerung (DGUV).

Theoretische Inhalte:

Unterweisung:

 Transport von Schusswaffen und Munition

 Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln

 Dienstlich gelieferte Einsatzmittel

 Wesentliche Teile / Baugruppen der Kurzwaffe

 Zielfehler

 Abzugsfehler

 Sonstige Fehler beim Schützen

Praktische Inhalte:

 Sicherheitsüberprüfung von Schusswaffen (Pistole & Revolver / Repetierer und halbautomatische Büchse)

 Lade- und Entladevorgang von Schusswaffen (Pistole & Revolver / Repetierer und halbautomatische Büchse)

Schießfertigkeiten:

 Nachweis der sicheren Handhabung von Schusswaffen und Munition im Zusammenhang mit der Schussabgabe

Leistungsabnahme:

 BW-Übungen PS-1 udn PS-2.

Abschnitt 1 – Unterweisung

 Die Unterweisung erfolgt in den Vorrämen der jeweiligen Schießanlage. Sie dauert ca 60 Minuten.

Abschnitt 2 – Schießtraining

 Übungsablauf gem. Vorgaben des eingesetzen Schießtrainers. Dauer je nach Anzahl ca. 4 bis 6 Zeitstunden.

Abschnitt 3 – Leistungsabnahme

 Absolvieren der zwei vorgegebenen Übungen PS-1 und PS-2. Dauer je nach Anzahl ca. 1 Stunde

Schusswaffen und Munition:

Schusswaffen werden vom Unternehmen gestellt, so dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit den Schusswaffen schießen, die sie auch im Dienst zur Verfügung haben.

Auf Absprache können Schusswaffen (Glock / Heckler&Koch) auch von uns gestellt werden.

Munition wird von uns gestellt.

Persönliche Voraussetzungen

 21 Jahre

 Berufswaffenträger

 Lichtbildausweis

Dokumentation

Die Dokumentation übernehmen wir für Sie. Sie erhalten eine Quartalsmeldung über Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Sie auf Anforderung der DGUV oder anderen Kontrollberechtigten auf Verlangen vorlegen können.

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