Wer mit Vorderlader-Schusswaffen schießen möchte, benötigt neben der erlaubnisfreien Schusswaffe und den Zündhütchen auch Treibladungspulver.
Da Treibladungspulver zu den explosionsgefährlichen Stoffen zählen, benötigt man in Deutschland für den Umgang (das Laden von Vorderlader-Schusswaffen) eine Erlaubnis gem. §27 SprengG, den sogenannten "Pulverschein".
Um diesen zu erhalten, muss der Vorderlader-Schütze neben anderen Voraussetzungen auch seine Fachkunde nachweisen.
Hierzu haben wir als staatlich anerkannter Lehrgangsträger einen Grundlehrgang gem. der §32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz mit abschließender Fachkundeprüfung konzipiert.
In unserem Lehrgang beschäftigen wir uns gemeinsam mit den wesentlichen Vorschriften des Waffen- und Sprengstoffrechts, dem Transport auf der Straße und der Aufbewahrung zu Hause.
Die grundlegenden handwerklichen Tätigkeiten des Ladevorgangs sowie den hierzu erforderlichen Vorbereitungsarbeiten und der Problembehandlung im Störungsfall runden unseren Lehrstoff ab.

