Informationen zum Training und zur Leistungsabnahme
1. Allgemeines:
Regelungen der DGUV Vorschrift 24
§ 1 – Geltungsbereich:
Die DGUV Vorschrift 24 entfaltet ihren Geltundsbereich als Unfallverhütungsvorschrift für Wach- und Sicherungstätigkeiten zum Schutze von Personen und Sachwerten
§ 3 – Eignung:
Gemäß §3 der Vorschrift hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Wach- und Sicherungstätigkeiten nur von Versicherten ausgeführt werden, die die erforderlichen Befähigungen besitzen. Über die Befähigungen sind Aufzeichnungen zu führen.
§ 18 Abs. 2 – Eignung:
Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass Versicherte, die Träger von Schusswaffen nach Absatz 1 sind, regelmäßig an Schießübungen teilnehmen und ihre Schießfertigkeit sowie Sachkunde nach dem Waffenrecht ihm oder einem Sachkundigen nachweisen.
Unsere Leistungen für Sie
Als staatlich anerkannter Lehrgangsträger übernehmen wir die Fortbildung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gem. den Vorschriften der DGUV. Mit unseren Schießtrainings und den damit verbundenen Ein- und Unterweisungen bleiben Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer auf einem den Unfallverhütungsvorschriften entsprechenden Fertigkeits- und Sachkundestand.
Sprechen Sie und an, gerne erarbeiten wir mit Ihnen ein individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens angepasstes Training inkl. der vorgeschriebenen Dokumentation.
2. Kurs- und Trainingsinhalte
Die Inhalte unserer Unterweisung und des Schießtrainings richten sich nach den Erfordernissen der Vorschrift 24 der Deutschen Gesetzlichen Unfallverischerung (DGUV).
Theoretische Inhalte:
Unterweisung:
Transport von Schusswaffen und Munition
Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln
Dienstlich gelieferte Einsatzmittel
Wesentliche Teile / Baugruppen der Kurzwaffe
Zielfehler
Abzugsfehler
Sonstige Fehler beim Schützen
Praktische Inhalte:
Sicherheitsüberprüfung von Schusswaffen (Pistole & Revolver / Repetierer und halbautomatische Büchse)
Lade- und Entladevorgang von Schusswaffen (Pistole & Revolver / Repetierer und halbautomatische Büchse)
Schießfertigkeiten:
Nachweis der sicheren Handhabung von Schusswaffen und Munition im Zusammenhang mit der Schussabgabe
Leistungsabnahme:
BW-Übungen PS-1 udn PS-2.
3. Ablauf
Abschnitt 1 – Unterweisung
Die Unterweisung erfolgt in den Vorrämen der jeweiligen Schießanlage. Sie dauert ca 60 Minuten.
Abschnitt 2 – Schießtraining
Übungsablauf gem. Vorgaben des eingesetzen Schießtrainers. Dauer je nach Anzahl ca. 4 bis 6 Zeitstunden.
Abschnitt 3 – Leistungsabnahme
Absolvieren der zwei vorgegebenen Übungen PS-1 und PS-2. Dauer je nach Anzahl ca. 1 Stunde
4. Logistik Organisation
Schusswaffen und Munition:
Schusswaffen werden vom Unternehmen gestellt, so dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit den Schusswaffen schießen, die sie auch im Dienst zur Verfügung haben.
Auf Absprache können Schusswaffen (Glock / Heckler&Koch) auch von uns gestellt werden.
Munition wird von uns gestellt.
Persönliche Voraussetzungen
21 Jahre
Berufswaffenträger
Lichtbildausweis
Dokumentation
Die Dokumentation übernehmen wir für Sie. Sie erhalten eine Quartalsmeldung über Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Sie auf Anforderung der DGUV oder anderen Kontrollberechtigten auf Verlangen vorlegen können.
