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Fachkunde für Wiederlader

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  • Grundkurs: Laden und Wiederladen von Patronenmunition

Patch WL Presse
Grundlehrgang "Laden und Wiederladen von Patronenhülsen"

Staatlich anerkannte Ausbildung gemäß §32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) zum Erwerb der Fachkunde fü das Verwenden von Treibladungspulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen.
Erlaubt nach Bestehen das Aufbewahren, Verbringen und Vernichten von Treibladungspulver / innerhalb der Betriebsstätte den Transport, das Überlassen und die Empfangnahme von Treibladungspulver / das Erwerben von Treibladungspulver.

Wer Patronenhülsen laden oder wiederladen möchte, benötigt neben den Hülsen, den Geschossen und den Zündhütchen auch Treibladungspulver. Da Treibladungspulver zu den explosionsgefährlichen Stoffen zählen, benötigt man in Deutschland für den Umgang (das Verwenden beim Laden und Wiederladen) eine Erlaubnis gem. §27 SprengG, den sogenannten "Pulverschein". Um diese zu erhalten, muss der Wiederlader neben anderen Voraussetzungen auch seine Fachkunde nachweisen.

Hierzu haben wir als staatlich anerkannter Lehrgangsträger einen Grundlehrgang gem. der §32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz mit abschließender Fachkundeprüfung konzipiert. In unserem Lehrgang beschäftigen wir uns gemeinsam mit den wesentlichen Vorschriften des Waffen- und Sprengstoffrechts, dem Transport auf der Straße und der Aufbewahrung zu Hause. Die grundlegenden handwerklichen Tätigkeiten des Wiederladevorgangs sowie die "Herstellung" eigner Patronenmunition an modernen Wiederladkomponenten runden unseren Lehrstoff ab.

Persönliche Voraussetzungen:

 Mindestens 21 Jahre.

 Nachweis der Zuverlässigkeit

 Deutsche Sprache in Wort und Schrift

Mitzubringen sind:

 Amtliches Lichbildokument

 Unbedenklichkeitsbescheinigung im Original

 Schreibutensilien

 Eigener Gehörschutz und Schutzbrille, sofern vorhanden

Zum Kursbeginn müssen Sie Ihre Zuverlässigkeit anhand einer amtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung nachweisen. Diese ist zwingend erforderlich und kann bei Ihrer zuständigen Waffen- oder Sprengstoffbehörde beantragt werden.
Ein Antragsformular unserer Waffenbehörde, der Kreisverwaltung Birkenfeld, finden Sie hier [klick]
Bitte beachten Sie, dass die Zustellung bis zu 4 Wochen nach Antragstellung andauern kann. Ohne eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kann eine Kursteilnahme nicht erfolgen.

Die Inhalte unseres Lehrgangs richten sich nach den Grundsätzen für die Anerkennung von Durchführung von Lehrgängen nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG).

Theoretische Inhalte:

Einführung in das Sachgebiet:

 Begriff des Ladens und des Wiederladens

 Geschichtliche Entwicklung

 Gründe für das Wiederladen

Rechtsvorschriften:

 Über den Erwerb und das Überlassen an andere

 Über das Bearbeiten und das Wiedergewinnen, das Verwenden

 Über das Aufbewahren und das Vernichten

 Über das Befördern

Insbesondere:

 Erlaubnis

 Anzeigepflichten

 Schutzvorschriften, Verbote

 Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften

 Aufbewahrungsvorschriften

 Beförderungsvorschriften für Güter der Klasse 1

Rechtsgrundlagen:

 Sprengstoffgesetz - Verordnungen zum Sprengstoffgesetz

 Gefahrgutverordnung Straße und andere Beförderungsvorschriften

 Waffengesetz und Dritte Verordnung zum Waffengesetz (Anlage III)

 Strafgesetzbuch

 Bußgeldvorschriften

Treibladungspulver:

 Wirkungsweise und Empfindlichkeit

 Herstellung

 Vernichten

 Abbrenntemperaturen

 Abbrenngeschwindigkeiten

 Formen des Pulverkorns

 Gasentwicklung

 Folgen falscher Lagerung

 Gefahren beim Umgang

Zündhütchen:

 Aufbau

 Herstellung

 Aufbewahrung

 Vernichten

 Arten

 Gefahren bei Umgang

Hülsen

 Aufgabe

 Material

 Herstellung

 Hülsenformen

Geschosse

 Geschossarten

 Herstellung

Gerüte und Werkzeuge

 Hülsenbearbeitung

 Laborieren

 Herstellung von Geschossen

 Sonstiges Zubehör

Ladeverfahren

 Räumliche Anforderungen

 Hülse reinigen, untersuchen und sortieren

 Zündhütchen ausstoßen

 Rekalibrieren

 Länge messen, ggf. trimmen

 Zündhütchen setzen

 Pulver einwiegen

 Pulver mit Füllgerät einfüllen (Einstellen des Gerätes)

 Füllmenge stichprobenartig kontrollieren

 Geschoss setzen

 Einziehen des Hülsenmundes

 Sichtprüfung

 Stichprobenmessung der Gesamtlänge

Führen eines Ladebuches

 Laborierungsdatum

 Pulverart und Pulvergewicht

 Geschossgewicht

 Zündhütchen

 Beschriftung der Patronenschachtel

Innenballistik

 Begriffserläuterung

 Gasdruck-Zeit-Kurve (Pulvercharakteristik)

 Gasdruckmessung

 Faktoren, die den Gasdruck beeinflussen

Tag 1 - 09:00 bis 18:00 Uhr:

 Zusammentreffen und Einweisung in die ärtlichkeit

 Theoretischer Unterricht

Tag 2 - 09:00 bis 18:00 Uhr:

 Waffenkunde und Waffentechnik

 Schießen auf den Ständen (Echter Schuss)

 Theoretischer Unterricht

Tag 3 - 09:00 bis 16:00 Uhr:

 Theoretischer Unterricht

 Rückblick / Fragen und Antworten

 Schriftliche Prüfung

 Korrektur

 Mündliche Prüfung

 Überprüfung der Schießfertigkeiten

 Nachbesprechung und Zeugnisausgabe

Kursdauer: 16 Vollzeitstunden / 22 Unterrichtseinheiten

Unterrichtsmaterial:

 Die Lehrgangsunterlagen werden Ihnen Verfügung gestellt. Hierzu gehört auch ein Fachbuch, dass Sie im Anschluss als Nachschlagewerk behalten dürfen.
Schreibutensilien bringen Sie bitte mit.

Praktisches Schießen:

 Das Schießen mit Kurz- und ggfls. mit Langwaffen findet unter Anleitung auf modernen Schießanlagen statt. Waffen und Munition werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

Verpflegung:

 Aus logistischen Gründen sind Sie derzeit während des Kurses Selbstverpfleger. Kaffee steht in ausreichender Menge kostenfrei zur Verfügung. Antialkoholische Getränke können gegen Bezahlung im Schützenhaus erworben werden.

Parken:

 Auf dem Gelände stehen ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Kosten und Unkostenbeiträge:

Ein Lehrgang - ein Beitrag : Wir haben die Erfahrung vieler Lerhgänge ausgewertet und uns entschlossen, einen Unkostenbeitrag für das gesamte Paket festzulegen. Das erspart Ihnen und uns einiges an organisatorischer Arbeit und wir können uns auf das Wesentliche konzentrieren.

Der Unkostenbeitrag für das sportliche Schießen beträgt ab 11/2026 250,00 €, Darin enthalten sind:

 Lehrgangsgebühr

 Lehrbuch gebunden

 Standgebühren

 Munition

 Prüfungsgebühren

 Kaffee nach Bedarf

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung besteht aus einem Prüfungsbogen mit 70 Prüfungsfragen (Leistungsfragen). Bei der Erstellung unserer Prüfungsfragebogen legen wir den aktuellen Fragekatalog des Bundesverwaltungsamtes (BVA) für die Waffensachkunde zugrunde. Diesen Katalog des BVA können Sie sich zum Lernen - HIER - herunterladen. Er enthält alle Fragen und Antworten.

Bei einem Teil der Fragen ist die Antwort niederzuschreiben, ein anderer Teil besteht aus Multiple-Choice-Fragen. Im Falle, dass Sie eine Frage per "ankreuzen" beantworten müssen, so können immer eine oder mehrere Antworten richtig sein.

Der Fragebogen besteht aus einem Deckblatt und mehreren Folgeseiten, die die Fragen enthalten. Damit die Prüfung ihre Gültigkeit erhalten kann, ist es erforderlich, dass Sie die Felder auf dem Deckblatt ausfüllen. Diese sind Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und - ganz wichtig - Ihre Unterschrift.

Zeitansatz: 70 Minuten.

Mündliche Prüfung

Im Rahmen der mündlichen Prüfung werden Ihre Kenntnisse über die Schusswaffen und Munition abgefragt, mit denen Sie sportlichen Umgang haben.

Befinden Sie sich aufgrund des Ergebnisses Ihrer schriftlichen Prüfung in der mündlichen Prüfung, so werden zusätzlich die Themenfelder angesprochen, bei denen in Ihrem Fragebogen Schwächen festgestellt wurden.

Zeitansatz: 30 Minuten.

Auswertung / Bewertung

Schriftlicher Prüfungsteil / -bogen:

Jede Frage des Bogens wird mit einem Punkt bewertet. Trägt eine Frage mehrere richtige Anworten, so ist die Frage nur dann als richtig beantwortet zu werten, wenn alle richtigen Antworten angekreuzt wurden. Es werden keine halben Punkte vergeben.

Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn sie von den 70 Leistungsfragen mindestens 56 richtig beantwortet haben.

Zulassung zur mündlichen Prüfung

Bei Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuss über Ihre Zulassung zur mündlichen Prüfung. Eine Prüfung findet nur bei Erreichen von 49 bis 54 Punkten statt. Hierauf haben Sie keinen Rechtsanspruch.
Bei der Enscheidung legt der Prüfungsausschuss Ihren Fragebogen zu grunde. Es werden sowohl die Anzahl der von Ihnen gemachten Fehler, als auch die Art der Fragen (Sicherheitsrelevant, Erhalt der Zuverlässigkeit, u.s.w.), die von Ihnen nicht richtig beantwortet wurden, als Entscheidungsgrundlage herangezogen.

Sofern Sie 49 Punkte nicht erreichen, ist die Zulassung zur mündlichen Püfung nicht möglich!

Mündlicher Prüfungsteil:

Die mündliche Prüfung findet vor dem Prüfungsausschuss statt. Dieser setzt sich aus dem Voritzenden und zwei Beisitzern zusammen. Die mündliche Prüfung findet in Form eines Gesprächs statt. Im Rahmen der Prüfung werden Ihnen Fragen zu den praktischen Fertigkeiten und dem Umgang mit der Schusswaffe und Munition gesstellt. Sofern Sie den schriftlichen Teil nicht bestanden haben, werden Ihnen zusätzlich 10 Leistungsfragen gestellt.

Die mündliche Prüfung gilt als bestanden, wenn Sie den Prüfungsausschuss davon überzeugen konnten, dass Sie sach- und fachgerecht mit einer Schusswaffe und der dazugehörigen Munition umgehen können und Ihnen darüberhinaus keine sicherheitskritischen Fehler im Rahmen der vorgeführten Handhabung unterlaufen sind. Sofern der schriftliche Teil nicht bestanden wurde, müssen Sie von den 10 Leistungsfragen mindestens 7 richtig beantworten.

Über das Bestehen entscheidet der Prüfungsausschuss, bei Stimmgleichheit entscheidet der Vorsitzende des Ausschusses.

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