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FAQ HS
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Fragen & Antworten

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Julia Schmidt

Bei uns besteht immer Unsicherheit zu Thema Transport im Jagdbereich. Wie darf / muss man seine Schusswaffe als Jägerin / Jäger transportieren?
Vielen Dank.

LG Julia

Bodo Kirsch

Bodo Kirsch

Hallo Frau Schmidt,

in Bezug auf den reinen Transport von Schusswaffen, also nicht zur Jagdausübung und auch nicht im Zusammenhang damit, sind Jägerinnen und Jäger gegenüber anderen Bürgern gesetzlich nicht privilegiert.

Genau wie jeder andere – ohne Waffenschein – auch, darf die Jägerin / der Jäger ihre / seine Schusswaffen nur transportieren.
Unter dem Transportieren im Sinne des §12 Abs. 3 WaffG versteht man das nicht zugriffsbereite und nicht schussbereite Befördern der Waffe, welches dann darüber hinaus in einem konkreten Zusammenhang mit dem Bedürfnis stehen muss. Als Beispiel wären hier Fahrten zum Büchsenmacher, Händler oder zum Schießstand zu benennen.

Alle anderen Wege, wie z.B. zur Jagdausübung oder im Zusammenhang damit, unterliegen dem §13 Abs. 6 WaffG. Hier wiederum ist die Jägerin / der Jäger gegenüber anderen Bürgern privilegiert.
So darf sie / er bei solchen Fahrten / Wegen ihre / seine Schusswaffen zwar nicht schussbereit, aber zugriffsbereit führen. In unmittelbarer Jagdausübung im Revier darf die Schusswaffe dann schussbereit und zugriffsbereit geführt werden.
Diese Regelungen gem. §13 Abs. 6 WaffG gehören jedoch nicht zum Thema Transport, sondern zum Begriff des Führens im Sinne des Waffengesetzes.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage hiermit beantworten.

Gruß Bodo Kirsch

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